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Übernachtungssteuer

Gäste in Tübingen müssen ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer von 2 € pro Nacht und Person zahlen, die von den Beherbergungsbetrieben erhoben wird, um die lokale touristische Infrastruktur und das Marketing zu finanzieren. Die Steuer gilt für alle Übernachtungsarten, mit Ausnahmen für unter 18-Jährige und Aufenthalte über 60 Nächte. Die Betriebe ziehen die Steuer ein und führen sie an die Stadt ab, wobei vorab gebuchte Aufenthalte von 2025 ausgenommen sind.