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Neue Corona Verordnung

Gäste müssen bei Anreise einen Nachweis vorweisen (genesen, geimpft, getestet). Gastgeber sind verpflichtet, diesen einzufordern.

Immunisierte Personen (geimpft, genesen) haben keine Einschränkung. Liegt kein Genesen- oder Geimpften-Nachweis vor, ist alle drei Tag ein erneuter Schnelltest vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Baden-Württemberg.de