Gäste müssen bei Anreise einen Nachweis vorweisen (genesen, geimpft, getestet). Gastgeber sind verpflichtet, diesen einzufordern.
Immunisierte Personen (geimpft, genesen) haben keine Einschränkung. Liegt kein Genesen- oder Geimpften-Nachweis vor, ist alle drei Tag ein erneuter Schnelltest vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter: