info · 13. Mai 2020 Neuer Termin Ab 18. Mai dürfen Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Alle anderen Übernachtungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen. Es darf wieder gespielt werden! Weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.justiz-bw.de/,Lde/6270589 tagPlaceholderTags: