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Neuer Termin

Ab 18. Mai dürfen Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Alle anderen Übernachtungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.

 

Es darf wieder gespielt werden!

 

Weitere Informationen unter folgendem Link:

https://www.justiz-bw.de/,Lde/6270589